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Werden die Kosten für die PZR von meiner Krankenkasse übernommen?Die professionelle Zahnreinigung ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wird also privat abgerechnet und muss vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Dennoch bezuschussen einige Krankenkassen freiwillig die professionelle Zahnreinigung mit einem jährlichen Betrag zwischen 50-80€. Die Liste der bezuschussten Leistungen finden Sie unter dem Link der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB).
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Werden in unserer Praxis noch Amalgamfüllungen gelegt?Wir verzichten in unserer Praxis auf Amalgamfüllungen. Sie enthalten das hochgiftige Quecksilber, das beim Kauen in kleinen Mengen freigesetzt werden kann. Seit dem 1. Juli 2018 verbietet die EU-Quecksilberverordnung die Verwendung von Amalgam bei Kindern unter 15 Jahren, im Milchgebiss und auch bei schwangeren und stillenden Müttern. Amalgam ist auch kontraindiziert bei Patienten mit Niereninsuffizienz oder nachgewiesener Amalgamallergie.
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Wird die Wurzelkanalbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?Ist der erkrankte Zahn als erhaltungswürdig eingestuft worden und entspricht dieser den vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinien wird die reine Aufbereitung und Füllung des Wurzelkanalsystems von den GKVs übernommen. Der außervertragliche Mehraufwand bei der Wurzelbehandlung wie die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle und die Anwendung von elektrophysikalischen-chemischen Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle müssen vom Patienten selbst getragen werden.
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Muss mein Zahn nach einer erfolgreichen Wurzelbehandlung überkront werden?Studien zeigen, dass der Langzeiterfolg einer Wurzelbehandlung maßgeblich von einer anschließenden prothetischen Restauration (Krone) abhängt. Wurzelkanalbehandelte Zähne sind deutlich instabiler als kariesfreie Zähne und können mit einer Krone vor einer Fraktur geschützt werden.
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Warum muss mein Zahn überkront werden?Ein Zahn muss überkront werden, wenn er durch Karies oder Trauma so geschädigt ist, dass er nicht mit einer Füllung versorgt werden kann. Ziel der Überkronung ist es, den Zahn langfristig zu stabilisieren und die volle Kaufunktion und Ästhetik wiederherzustellen.
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Wie hoch ist mein Festzuschuss für Zahnersatz?Benötigen Sie Zahnersatz, muss vorab ein Heil- und Kostenplan (HKP) für die Krankenkasse erstellt und vor Beginn der Behandlung genehmigt werden. Der genehmigte Plan ist dann sechs Monate lang gültig. Seit dem 1. Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen um 10 Prozent, also von 50 auf 60 Prozent, bezogen auf die durchschnittlichen Kosten der befundorientierten Regelversorgung. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassenstellt die Regelversorgung eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Grundversorgung mit Zahnersatz dar. Beachten Sie, dass alle Festzuschüsse befundorientiert sind. Das bedeutet, dass Sie immer den gleichen Festzuschuss erhalten, unabhängig davon, ob Sie sich für den höher- oder minderwertigen Zahnersatz entscheiden.
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Warum muss mein Zahn überkront werden?Ein Zahn muss überkront werden, wenn er durch Karies oder Trauma so geschädigt ist, dass er nicht mit einer Füllung versorgt werden kann. Ziel der Überkronung ist es, den Zahn langfristig zu stabilisieren und die volle Kaufunktion und Ästhetik wiederherzustellen.
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Was bringt mir mein Bonusheft?Das Bonusheft dient als Nachweis für regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Wenn Sie fünf Jahre in Folge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent. Wenn Sie zehn Jahre nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss weiter auf 75 Prozent. Sollten Sie noch kein Bonusheft haben, stellen wir Ihnen gerne eines aus. Und vergessen Sie nicht, Ihren jährlichen Checkup eintragen zu lassen.
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